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Mieten und vermieten in Weinstadt

Für eine Wohnung mit 70 bis 80 Quadratmetern und Baujahr 1975 bis 1982 nennt der Mietspiegel Weinstadt 2025/2026 eine Basismiete von 8,65 Euro je Quadratmeter, vor Zu und Abschlägen für Ausstattung und Lage. Der Mietspiegel gilt seit 11. April 2025. Seit 1. Januar 2026 gilt in Weinstadt keine Mietpreisbremse mehr.

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Gerade keine freie Mietwohnung in Weinstadt

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Laut Zensus 2022 gab es am 15. Mai 2022 in Weinstadt 12.982 Wohnungen. 5.468 davon waren zu Wohnzwecken vermietet oder mietfrei überlassen, 6.961 wurden von ihren Eigentümern bewohnt, 529 standen leer. Der Mietanteil lag damit bei 42 Prozent. Die durchschnittliche Nettokaltmiete der Wohnungen in Wohngebäuden lag zum selben Stichtag bei 8,51 Euro je Quadratmeter. Dieser Wert ist über vier Jahre alt, umfasst alle laufenden Mietverhältnisse, auch sehr alte, und ist deshalb nicht mit der ortsüblichen Vergleichsmiete gleichzusetzen. Eine durchschnittliche Wohnung war 98,87 Quadratmeter groß, die größte Gruppe der Wohnungen stammt aus den Jahren 1970 bis 1979. Von 12.381 Haushalten waren 4.688 Einpersonenhaushalte.

Das Land prüft für jede Gemeinde fünf Kennzahlen, um einen angespannten Wohnungsmarkt festzustellen. Für Weinstadt weist das Gutachten von 2025 drei davon als erfüllt aus. 2023 gab es rechnerisch weniger Wohnungen als Haushalte samt Umzugsreserve (Versorgungsgrad 98,7 Prozent). Die Angebotsmieten stiegen von 10,33 Euro je Quadratmeter 2017/18 auf 12,14 Euro 2022/23 und lagen damit über dem Landesschnitt von 11,12 Euro, der Anstieg von 17,5 Prozent blieb unter dem Landesschnitt von 20,5 Prozent. Auch die Vergleichsmiete für 65 Quadratmeter lag 2022/23 mit 9,09 Euro und die Angebotsmiete für Wohnungen von 45 bis 75 Quadratmetern mit 12,25 Euro über dem Landesschnitt. Nicht erfüllt sind die Kennzahlen zur Versorgung neu hinzugekommener Haushalte, denn von 2011 bis 2022 entstanden mehr Wohnungen als Haushalte hinzukamen, und zur Warmmietbelastung (20,5 Prozent des Einkommens, Landesdurchschnitt 20,8 Prozent). Für die Gebietskulisse sind vier von fünf nötig.

Mietspiegel Weinstadt

Der Mietspiegel 2025/2026 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Die Stadt Weinstadt hat ihn anerkannt, fachlich begleitet haben ihn der DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung und der Haus und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung. Er gilt ab 11. April 2025, ein Enddatum nennt er nicht. Einfache Mietspiegel sollen nach § 558c Abs. 3 BGB im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Anders als ein qualifizierter Mietspiegel beruht er nicht auf einer eigenen Befragung. Sein Preisniveau ist an den qualifizierten Mietspiegel Waiblingen angelehnt und über Wohnungsinserate der Jahre 2014 bis 2024 justiert. Laut Dokumentation liegt Weinstadt insgesamt 2,0 Prozent unter Waiblingen. Einen Durchschnittswert nennt der Mietspiegel nicht.

Er gilt für frei finanzierte Wohnungen, die bis Dezember 2024 gebaut wurden, mit 25 bis 160 Quadratmetern. Nicht anwendbar ist er auf Dienst und Werkswohnungen, Wohnungen in Heimen, Ferienwohnungen, geförderte Wohnungen in der Bindungsfrist, vermietete Zimmer ohne eigenen abschließbaren Zugang und Adressen außerhalb der Mietspiegelzonen (Zone X).

Die Vergleichsmiete ergibt sich in vier Schritten. Tabelle 1 nennt die Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr, von 8,14 Euro je Quadratmeter für 100 bis 160 Quadratmeter und Baujahr bis 1966 bis 16,08 Euro für 25 bis 26 Quadratmeter und Baujahr 2024. Tabelle 2 vergibt Punkte für Heizung, Bodenbelag, Bad, Küche, sonstige Merkmale, Modernisierungen, Verkehrsbelastung und Lage. Jeder Punkt entspricht 1 Prozent der Basismiete. Die Lage ist in fünf Zonen eingeteilt, die auf den Bodenrichtwertzonen beruhen: Zone A minus 9 Punkte, Zone B ±0, Zone C plus 3, Zone D plus 5, Zone E plus 7. Laut Karte im Online Rechner gehören die Weiler Gundelsbach und Baach zu Zone A und Strümpfelbach zu Zone B. Die Zone einer Adresse steht im Straßenverzeichnis des Mietspiegels.

Ein Beispiel: Eine 70 Quadratmeter große Wohnung, Baujahr 1975, Zone D, mit Zentralheizung, Laminatboden aus dem Jahr 2010, Bad mit Standardausstattung, üblichem Küchenraum, Balkon und Gegensprechanlage. Die Heizungsanlage wurde 2016 erneuert, die Straße hat nur Anliegerverkehr. Die Basismiete beträgt 8,65 Euro. Laminat plus 1, Heizungsmodernisierung plus 1 und Zone D plus 5 ergeben plus 7 Punkte. 8,65 Euro mal 107 durch 100 ergibt rund 9,26 Euro je Quadratmeter oder 648,20 Euro Nettokaltmiete im Monat.

Die Spanne reicht von 13 Prozent unter bis 13 Prozent über diesem Mittelwert. In ihr liegen zwei Drittel aller Nettokaltmieten vergleichbarer Wohnungen, Mieten innerhalb der Spanne gelten als ortsüblich. Im Beispiel sind das 8,05 bis 10,46 Euro je Quadratmeter oder 563,50 bis 732,20 Euro im Monat. Abweichungen vom Mittelwert sollten laut Mietspiegel mit Besonderheiten der Wohnung begründet werden können. Den Wert für eine bestimmte Wohnung rechnet auch der Online Rechner auf mietspiegel-weinstadt.de.

Quelle: Stadt Weinstadt, Einfacher Mietspiegel Weinstadt 2025/2026, Stand gültig ab 11.04.2025, Fassung der PDF vom 01.01.2026

Rechenbeispiele

WohnungVergleichsmiete netto kalt
45 m², Baujahr 1962, Zone C, Zentralheizung, PVC Boden von 1998, einfaches Bad, kein Balkon, Gegensprechanlage, Straße mit Durchgangsverkehr, sonst ohne bewertete MerkmaleBasismiete 9,11 Eurominus 2 (PVC) minus 2 (Boden 2004 oder früher verlegt) minus 2 (einfaches Bad) minus 2 (kein Balkon) minus 3 (mäßige Verkehrsbelastung) plus 3 (Zone C) ergibt minus 8 Punkte, also rund 8,38 Euro je m² oder 377,10 Euro im Monat (Spanne 328,05 bis 426,15 Euro)
90 m², Baujahr 2016, Zone E, wassergeführte Fußbodenheizung, Parkett, Bad mit gehobener Ausstattung, offene Küche, Aufzug in einem Haus mit vier Geschossen, Gästebad, Balkon, Gegensprechanlage, Anliegerverkehr, sonst ohne bewertete MerkmaleBasismiete 10,46 Europlus 2 (Fußbodenheizung) plus 2 (Parkett) plus 2 (Bad) plus 3 (offene Küche) plus 1 (Aufzug) plus 2 (Gästebad) plus 7 (Zone E) ergibt plus 19 Punkte, also rund 12,45 Euro je m² oder 1.120,50 Euro im Monat (Spanne 974,70 bis 1.266,30 Euro)
vermietetes Haus mit 120 m², Baujahr 1958, Zone B, Zentralheizung von 2018, Fliesen von 2010, Bad mit Standardausstattung von 2016 erneuert, Elektroleitungen 2010 erneuert, Dach und Fassade 2012 gedämmt, Terrasse und Garten, Waschküche, Gegensprechanlage, Anliegerverkehr, sonst ohne bewertete MerkmaleBasismiete 8,14 Europlus 2 (Garten) plus 1 (Waschküche) plus 1 (Heizung) plus 2 (Elektro) plus 2 (Sanitär) plus 3 (Gebäudehülle) ergibt plus 11 Punkte, also rund 9,04 Euro je m² oder 1.084,80 Euro im Monat (Spanne 943,20 bis 1.225,20 Euro)

Eigene Berechnungen nach dem Mietspiegel. Ihre Wohnung kann je nach Ausstattung und Lage davon abweichen.

Mietrecht in Weinstadt

Bis Ende 2025 gehörte Weinstadt zur Gebietskulisse der Mietpreisbremse (zuletzt GBl. 2025 Nr. 55), in der Verordnung für 2026 (GBl. 2025 Nr. 144) fehlt die Stadt, eine Grenze setzt bei Neuvermietungen weiterhin § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, wenn unter Ausnutzung eines geringen Angebots mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Miete verlangt wird. Weil Weinstadt auch nicht in der Kappungsgrenzenverordnung steht (GBl. 2025 Nr. 145), dürfen Bestandsmieten in drei Jahren um bis zu 20 Prozent steigen: Zahlt ein Mieter für die 70 Quadratmeter große Beispielwohnung 563,50 Euro, den unteren Rand der Spanne, wären rechnerisch 676,20 Euro erlaubt, die Vergleichsmiete von 648,20 Euro begrenzt die Erhöhung aber schon vorher. Die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum beträgt drei Jahre, denn auch in der Kündigungssperrfristverordnung (GBl. 2025 Nr. 146) ist Weinstadt nicht aufgeführt. In der Gebietskulisse ab 2027, die zu den am 22. September 2026 freigegebenen Entwürfen gehört, ist Weinstadt nicht enthalten, entschieden ist das erst mit dem Beschluss der neuen Verordnungen.

Quelle: Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2025 Nr. 55, 144, 145 und 146; Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Gebietskulisse ab 2027 (Entwurf), Stand gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026, Entwurf ab 2027 Stand 22.09.2026

Was Vermieter beachten müssen

Den Mietspiegel gibt es im Liegenschaftsamt im Technischen Rathaus in Beutelsbach, im Bürgerbüro und auf mietspiegel-weinstadt.de, maßgeblich ist die aktuelle Fassung, denn die erste vom April 2025 nennt noch Mietpreisbremse und eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. Im Erhöhungsverlangen geben Sie laut Mietspiegel neben der Vergleichsmiete die Merkmale an, mit denen Sie gerechnet haben, beilegen müssen Sie den Mietspiegel nicht. Für Neuvermietungen gilt 2026 keine Obergrenze von Vergleichsmiete plus 10 Prozent. Wir vermitteln auch Mietwohnungen und Häuser.

Was Mieter prüfen können

Ihre Nettokaltmiete können Sie mit dem Online Rechner auf mietspiegel-weinstadt.de prüfen, die Zone Ihrer Adresse steht im Straßenverzeichnis des Mietspiegels. Rechtlich beraten kann die Stadt nicht, Mitglieder berät der DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e. V.

Fragen zur Miete in Weinstadt

Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Weinstadt?

Einen Durchschnitt nennt der einfache Mietspiegel 2025/2026 nicht. Er arbeitet mit Basismieten nach Größe und Baujahr, von 8,14 Euro je Quadratmeter für große Altbauwohnungen bis 16,08 Euro für sehr kleine Neubauwohnungen, dazu kommen Zu und Abschläge. Ein älterer Anhaltspunkt ist der Zensus: Am 15. Mai 2022 lag die durchschnittliche Nettokaltmiete aller laufenden Mietverhältnisse bei 8,51 Euro je Quadratmeter.

Gilt der Mietspiegel auch in Strümpfelbach, Gundelsbach und Baach?

Ja. Laut Karte im Online Rechner gehören die Weiler Gundelsbach und Baach zu Zone A mit minus 9 Punkten und Strümpfelbach zu Zone B ohne Zu oder Abschlag. Die Zone jeder Adresse steht im Straßenverzeichnis.

Gilt in Weinstadt die Mietpreisbremse?

Nein, nicht mehr. Bis Ende 2025 gehörte Weinstadt dazu, laut Gutachten des Landes erfüllt die Stadt aber nur drei der fünf Kennzahlen, nötig wären vier. Auch im Entwurf der Gebietskulisse ab 2027 ist Weinstadt nicht enthalten (Stand Oktober 2026).

Um wie viel darf ich die Miete in Weinstadt erhöhen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel, aber innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt in Weinstadt 2026 nicht.

Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Weinstadt?

Sie lesen die Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr ab, zählen die Punkte für Ausstattung, Modernisierung, Verkehrsbelastung und Zone zusammen und rechnen sie in Prozent der Basismiete um. Eine 70 Quadratmeter große Wohnung von 1975 in Zone D mit Laminat und 2016 erneuerter Heizung kommt so auf rund 9,26 Euro je Quadratmeter, mit einer Spanne von plus oder minus 13 Prozent.

Wohnung oder Haus in Weinstadt vermieten

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Andreas Holzwarth, Inhaber, Immobilienmakler bei H&W Immobilien-Service

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