Der Mietspiegel 2025 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Er gilt laut Stadt ab 1. Juni 2025, ein Enddatum nennt er nicht. Nach § 558c Abs. 3 BGB sollen Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden. Erstellt hat ihn das EMA-Institut gemeinsam mit einem Arbeitskreis, in dem der DMB Mieterbund Backnang und Umgebung und Haus & Grund Backnang und Umgebung vertreten waren. Anders als der bis dahin fortgeschriebene Mietspiegel beruht er auf einer neuen Befragung von Mietern und institutionellen Vermietern von November 2024 bis Februar 2025, Stichtag der Mieten war der 1. November 2024. Der Durchschnitt von 9,22 Euro je Quadratmeter ist das arithmetische Mittel aller in Backnang erhobenen und ausgewerteten Nettomieten je Quadratmeter, unabhängig von Größe, Baujahr und Ausstattung, und stammt aus dieser Erhebung, nicht aus einer Fortschreibung. Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser. Ausgenommen sind unter anderem Sozialwohnungen und Wohnheime, nicht unmittelbar anwendbar ist er auf möblierte Wohnungen und Ferienwohnungen. Die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt, sieht das Gesetz nur für qualifizierte Mietspiegel vor (§ 558d Abs. 3 BGB).
Die Vergleichsmiete ergibt sich in drei Schritten. Tabelle 1 nennt die Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr, zum Beispiel 9,40 Euro je Quadratmeter für 70 bis unter 80 Quadratmeter und Baujahr 1971 bis 1980. Tabelle 2 vergibt Punkte für Zu und Abschläge, etwa für Einbauküche, Aufzug, gehobenes Bad, Fußbodenheizung, Untergeschoss oder Dachschrägen und für Sanierungen seit 2015. Ein Balkon bringt keinen Zuschlag, er hat sich bei der Auswertung als nicht mietpreisbeeinflussend erwiesen. Kernstadt und Maubach zählen ±0, die übrigen Stadtteile erhalten einen Abschlag von 5 Punkten. Jeder Punkt entspricht 1 Prozent der Basismiete. Tabelle 3 fasst beides zur Vergleichsmiete zusammen.
Ein Beispiel: Eine 70 Quadratmeter große Wohnung in der Kernstadt, Baujahr 1975, im Obergeschoss ohne Dachschrägen, mit Keller, Gegensprechanlage und Parkettboden, sonst ohne weitere Merkmale aus Tabelle 2. Der Vermieter stellt eine vollständige Einbauküche ohne Mietzuschlag. Das WC liegt im einzigen Badezimmer. Seit 2015 wurden Bad und Heizung erneuert, also zwei der zehn Maßnahmen, die der Mietspiegel aufzählt. Das reicht nicht für den Zuschlag Teilmodernisierung, für den vier nötig sind, schließt aber den Abschlag für Gebäude vor 1990 ohne jede Modernisierung seit 2015 aus. Die Basismiete beträgt 9,40 Euro. Einbauküche plus 2 und WC im Bad minus 3 ergeben minus 1 Punkt. 9,40 Euro mal minus 1 durch 100 sind gerundet minus 0,09 Euro, die Vergleichsmiete liegt damit bei 9,31 Euro je Quadratmeter oder 651,70 Euro Nettomiete im Monat.
Die Miete einer Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb der Spanne liegt, in der zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse liegen. In Backnang sind das im Schnitt plus oder minus 21 Prozent. Im Beispiel sind das 514,84 bis 788,56 Euro, also 7,35 bis 11,27 Euro je Quadratmeter. Abweichungen vom errechneten Wert sind laut Mietspiegel zu begründen, insbesondere mit Merkmalen, die der Mietspiegel nicht ausweist. Den Wert für eine bestimmte Wohnung rechnet auch der Onlinerechner, auf den die Stadt verweist.