Der Mietspiegel 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Er wurde gemeinsam mit Korb neu erstellt, vom Gemeinderat und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt und gilt vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027. Er gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und vermietete Häuser mit 25 bis 150 Quadratmetern. Der Durchschnitt von 10,16 Euro je Quadratmeter stammt aus der Erhebung, nicht aus einer Fortschreibung.
Die Vergleichsmiete ergibt sich in drei Schritten. Tabelle 1 nennt die Basismiete nach Wohnfläche, von 13,03 Euro je Quadratmeter bei 25 Quadratmetern bis 9,76 Euro bei 150 Quadratmetern. Tabelle 2 vergibt Punkte für Baujahr, Küche, Modernisierung, Ausstattung, Bad und Wohnlage. Für die Wohnlage zählt die Kernstadt ±0, die Ortschaften erhalten Abschläge von 5 oder 7 Punkten. Tabelle 3 rechnet die Punktsumme in Prozent der Basismiete um.
Ein Beispiel: Eine 70 Quadratmeter große Wohnung in der Kernstadt, Baujahr 1970, mit durchschnittlicher Wohnungs und Sanitärausstattung, ohne Modernisierung seit 2010 und mit einer vom Vermieter gestellten Küche, die älter als zehn Jahre ist. Die Basismiete für 70 Quadratmeter beträgt 10,00 Euro. Das Baujahr bringt minus 3 Punkte. Für eine Küche, die älter als zehn Jahre ist, sieht der Mietspiegel weder Zu noch Abschlag vor, auch der Online Rechner der Stadt vergibt dafür 0 Punkte. Alles andere zählt ±0. Das ergibt 10,00 Euro mal minus 3 durch 100, also minus 0,30 Euro, und damit 9,70 Euro je Quadratmeter oder 679,00 Euro Nettokaltmiete im Monat.
Die Miete einer Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb von plus oder minus 17 Prozent um diesen Wert liegt. Im Beispiel sind das 563,57 bis 794,43 Euro, also rund 8,05 bis 11,35 Euro je Quadratmeter. Eine Abweichung vom Mittelwert setzt Merkmale voraus, die der Mietspiegel nicht abbildet, oder einen Zustand der erfassten Merkmale, der deutlich vom heute üblichen Standard abweicht. Beispiele wie eine ruhige Lage oder ein schlechter Zustand des Gebäudes nennt der Mietspiegel in einer Liste, die nicht zum qualifizierten Teil gehört. Den Wert für eine bestimmte Wohnung rechnet der Online Mietspiegelrechner der Stadt.