Steinenbronn liegt im Landkreis Böblingen am Schnittpunkt der L 1208 zwischen Stuttgart und Tübingen mit der Kreisstraße nach Schönaich, zum Flughafen Stuttgart sind es laut Gemeinde 8 Kilometer. Von den 972 Hektar Markung sind 511 Hektar Wald, vor dem Ort beginnt der Naturpark Schönbuch. Nach dem Krieg wuchs die Einwohnerzahl von 1.270 im Jahr 1939 auf rund 6.000 im Jahr 1999, dafür wurden immer neue Wohn und Gewerbegebiete erschlossen.
Für Eigentümer wichtig: Der Bodenwert liegt in den Wohngebieten nah beieinander. Zwölf von 17 Wohnzonen stehen zum 1. Januar 2025 zwischen 540 und 600 Euro je Quadratmeter, drei Zonen bei 670 und 700 Euro. Alle Wohnzonen, die es schon zum Stichtag 2023 gab, haben ihren Wert behalten. Was ein Haus darüber hinaus bringt, entscheiden Baujahr, Zustand und Grundstück.
Für die Ortsmitte hat der Gemeinderat am 25. Juli 2023 das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ förmlich festgelegt. Die Sanierung läuft im umfassenden Verfahren, Kaufverträge brauchen dort die Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB. Wer im Gebiet ein Haus umfassend modernisiert, kann einen Zuschuss bekommen, wenn vor Baubeginn eine Vereinbarung mit der Gemeinde geschlossen ist.
Der qualifizierte Mietspiegel Steinenbronn 2024 gilt nur vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2026. Einen Nachfolger hatte die Gemeinde bis 20. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Steinenbronn gehört 2026 zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse, abgesenkter Kappungsgrenze und verlängerter Kündigungssperrfrist.
Was Eigentümer in Steinenbronn wissen sollten
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Böblingen und Schönbuchgemeinden weist Kaufpreise nicht für Steinenbronn allein aus. Sein Grundstücksmarktbericht 2025 fasst Altdorf, Dagersheim, Hildrizhausen, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch zum Gebiet „Land“ zusammen. Alle folgenden Werte gelten für diese sieben Orte gemeinsam und stammen aus Verkäufen der Jahre 2023 und 2024.
Eigentumswohnungen mit 51 bis 100 m² erzielten dort im Mittel 3.021 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei Baujahren 1970 bis 1990 (56 Verkäufe), 3.576 Euro bei Baujahren 1991 bis 2020 (86 Verkäufe) und 6.056 Euro ab Baujahr 2021 (59 Verkäufe). Freistehende Ein und Zweifamilienhäuser kamen je Quadratmeter Wohnfläche auf 3.598 Euro (fiktives Baujahr bis 1969), 3.637 Euro (1970 bis 1990) und 4.930 Euro (1991 bis 2020), Reihenhäuser und Doppelhaushälften von 1970 bis 1990 auf 3.875 Euro. Der Preisindex für Einfamilienhäuser lag im Gebiet Land 2024 um 15,2 Prozent unter 2023. Ihr Haus kann von diesen Mittelwerten deutlich abweichen.
Der qualifizierte Mietspiegel Steinenbronn 2024 gilt nur vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2026. Einen Nachfolger hatte die Gemeinde bis 20. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Wer danach eine Miete festlegt oder erhöht, sollte den aktuellen Stand bei der Gemeinde erfragen.
Eigentumswohnungen im Gebietsbereich Land 2023/2024, Mittelwert je m² Wohnfläche nach Baujahr (51 bis 100 m²)
Für baureifes Land in den Wohngebieten hat der Gutachterausschuss zum Stichtag 1. Januar 2025 in 17 Zonen Werte zwischen 500 und 700 Euro je Quadratmeter beschlossen. Zwölf Zonen liegen zwischen 540 und 600 Euro, je eine bei 500 und 520 Euro, zwei bei 670 Euro und eine bei 700 Euro. Alle Werte beziehen sich auf Grundstücke mit 400 m². Den niedrigsten Wert hat eine Zone für Mehrfamilienhäuser mit höherer Ausnutzung (WGFZ 1,3), in den übrigen Zonen liegt die WGFZ zwischen 0,7 und 1,0. Gemischte Bauflächen sind gesondert bewertet, mit 500 bis 520 Euro. Keine Wohn oder Mischzone, die es schon zum Stichtag 1. Januar 2023 gab, hat seitdem ihren Wert verändert.
Der Bodenrichtwert gilt für den Grund und Boden, als Mittel für eine ganze Zone, und unterstellt ein unbebautes Grundstück. Weicht Ihr Grundstück in Größe oder Ausnutzung ab, rechnet der Gutachterausschuss mit eigenen Umrechnungsfaktoren. Den Wert für Ihre Adresse zeigt die Karte in BORIS-BW.
Ja. Steinenbronn gehört zu den 130 Städten und Gemeinden, für die das Land die Mietpreisbremse vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 festgelegt hat (Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. Dezember 2025, GBl. 2025 Nr. 144). Bei einer Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Mieterhöhungen sind 2026 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt (GBl. 2025 Nr. 145). Auch im Entwurf der Gebietskulisse ab 2027, den der Ministerrat am 22. September 2026 zur Anhörung freigegeben hat, ist Steinenbronn enthalten.
Brauche ich für den Verkauf in der Ortsmitte eine Genehmigung der Gemeinde?
Wenn das Grundstück im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ liegt, ja. Der Gemeinderat hat das Gebiet am 25. Juli 2023 förmlich festgelegt, die Satzung erklärt § 144 BauGB für anwendbar. Danach braucht schon der Kaufvertrag die schriftliche Genehmigung der Gemeinde, im Grundbuch steht ein Sanierungsvermerk. Weil die Sanierung im umfassenden Verfahren läuft, erhebt die Gemeinde nach dem Abschluss einen Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung (§ 154 BauGB). Beides sollte vor dem Notartermin geklärt sein.
Was ist mein Grundstück in Steinenbronn wert?
Einen ersten Anhalt gibt der Bodenrichtwert Ihrer Zone. Für baureifes Land in den Wohngebieten liegt er zum 1. Januar 2025 zwischen 500 und 700 Euro je Quadratmeter, in den meisten Zonen zwischen 540 und 600 Euro. Für ein bebautes Grundstück kommen Haus, Zustand und Lage hinzu. Das prüfen wir in einer kostenlosen Bewertung.
Welcher Gutachterausschuss ist für Steinenbronn zuständig?
Seit 1. April 2023 der Gemeinsame Gutachterausschuss Böblingen und Schönbuchgemeinden mit Geschäftsstelle bei der Stadtverwaltung Böblingen, Marktplatz 16. Er ist auch für Böblingen, Altdorf, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Schönaich, Waldenbuch und Weil im Schönbuch zuständig. Ein Gutachten über ein Grundstück mit 500.000 Euro Wert kostet 2.850 Euro, dazu gegebenenfalls Umsatzsteuer.
Kommen Sie für einen Verkauf nach Steinenbronn?
Ja. Besichtigungen und die Betreuung der Interessenten übernehmen wir als Teil der Vermarktung. Erstgespräch und Wertermittlung sind kostenlos, Provision fällt erst bei erfolgreicher Vermittlung an. Auf eine Bewertungsanfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Sie möchten in Steinenbronn verkaufen?
Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer, wir melden uns.
Andreas HolzwarthInhaber, Immobilienmakler07151 1731589