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H&W Immobilien-Service

Mieten und vermieten in Sindelfingen

Die Dokumentation zum qualifizierten Mietspiegel 2026 nennt als durchschnittliche Nettomiete, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, 10,94 Euro je Quadratmeter. Der Wert gilt für Böblingen und Sindelfingen gemeinsam. Der Mietspiegel gilt vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028 und ist eine Fortschreibung des Mietspiegels 2024 mit dem Verbraucherpreisindex. Bis Ende 2026 gelten in Sindelfingen zudem Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und verlängerte Kündigungssperrfrist.

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Beim Zensus 2022 zählte Sindelfingen 29.983 Wohnungen und 27.745 Haushalte, 456 Wohnungen standen marktbedingt leer. Beim Zensus 2011 waren es 28.346 Wohnungen und 26.982 Haushalte. So weist es die Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes aus.

Das Gutachten, auf dem diese Verordnung beruht, errechnet für Ende 2023 einen Wohnungsversorgungsgrad von 94,2 Prozent. Werte unter 100 Prozent gelten dort als Hinweis auf einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Angebotsmiete nettokalt lag laut Gutachten 2022/23 bei 13,75 Euro je Quadratmeter, 21,3 Prozent mehr als 2017/18 mit 11,34 Euro. Die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel setzt das Gutachten für eine Wohnung mit 65 m² mit 9,40 Euro an (2022/23). Aus Angebotsmiete, Betriebs und Heizkosten, durchschnittlicher Wohnfläche und durchschnittlichem Haushaltseinkommen errechnet es für 2023 eine Warmmietbelastung von 24,4 Prozent des Einkommens, im Land sind es 20,8 Prozent. Von den fünf Indikatoren des Gutachtens erfüllt Sindelfingen vier, alle außer der Versorgung neu hinzugekommener Haushalte mit Wohnraum.

Mietspiegel Sindelfingen

Böblingen und Sindelfingen haben einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Die Fassung 2026 haben die Vertreter der Mieter und der Vermieter am 27. März 2026 anerkannt, sie gilt vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028. Sie schreibt den Mietspiegel 2024 mit dem Verbraucherpreisindex fort, der von November 2023 bis November 2025 um 4,60 Prozent gestiegen ist. Die zugrunde liegende Befragung lief im November und Dezember 2023 mit Stichtag 1. November 2023 und ging mit 834 Mietverhältnissen in die Auswertung ein, 401 davon aus Sindelfingen.

Die Dokumentation zur Fortschreibung 2026 nennt als durchschnittliche Nettomiete, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, 10,94 Euro je Quadratmeter, bezogen auf den Zeitpunkt der Datenerhebung. Dieser Wert gilt für Böblingen und Sindelfingen gemeinsam, einen eigenen Durchschnitt nur für Sindelfingen weist sie nicht aus.

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 140 m². Die Berechnung hat drei Schritte. Tabelle 1 gibt die Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr an, für 70 bis unter 80 m² zum Beispiel von 8,74 Euro (Baujahr 1949 bis 1974) bis 12,37 Euro (2020 bis 2023). Tabelle 2 enthält Zu und Abschläge in Prozentpunkten, etwa plus 7 für eine vom Vermieter gestellte Einbauküche, plus 5 für eine Lage höchstens 750 Meter Luftlinie vom festgelegten Innenstadtbereich (Einordnung laut Mietspiegel über den Onlinerechner), minus 4, wenn der Energieausweis die Energiebedarfsklasse E, F, G oder H ausweist. Die Summe der Punkte wird als Prozentsatz auf die Basismiete angerechnet.

Beispiel: Wohnung mit 75 m², Baujahr 1980, Einbauküche vom Vermieter, Energiebedarfsklasse F laut Energieausweis, keine weiteren Merkmale aus Tabelle 2. Basismiete für 70 bis unter 80 m² und Baujahr 1975 bis 1984: 9,30 Euro. Punkte: plus 7 minus 4 ergibt plus 3. Zuschlag: 9,30 Euro mal 3 durch 100 ergibt 0,28 Euro. Ortsübliche Vergleichsmiete: 9,58 Euro je Quadratmeter, für 75 m² 718,50 Euro im Monat nettokalt.

Die Miete einer Wohnung gilt im Allgemeinen noch als ortsüblich, wenn sie in der Spanne liegt, in der zwei Drittel aller Mieten vergleichbarer Wohnungen liegen. Diese Spanne beträgt laut Mietspiegel im Schnitt plus oder minus 20 Prozent um den errechneten Wert, im Beispiel also 7,66 bis 11,50 Euro je Quadratmeter.

Quelle: Städte Böblingen und Sindelfingen, Qualifizierter Mietspiegel 2026, mit Dokumentationen der Fortschreibung 2026 und der Erstellung 2024 (EMA-Institut), Stand gültig 01.08.2026 bis 31.07.2028, Erhebungsstichtag 01.11.2023

Rechenbeispiele

WohnungVergleichsmiete netto kalt
45 m², Baujahr 1965, Warmwasser über Boiler (dezentral), sonst keine Merkmale: Basismiete 9,80 Euro, Abschlag 4 Punkte gleich minus 0,39 Euro9,41 Euro je m²423,45 Euro kalt im Monat
65 m², Baujahr 1988, Wohnung nach 2008 teilmodernisiert (zum Beispiel Sanitärbereich und Wärmeschutzfenster erneuert), Lage bis 750 m vom Innenstadtbereich: Basismiete 10,02 Euro, Zuschlag 3 plus 5 gleich 8 Punkte, plus 0,80 Euro10,82 Euro je m²703,30 Euro kalt im Monat
95 m² im Mehrfamilienhaus, Baujahr 2016, Einbauküche vom Vermieter, Fußbodenheizung in den Wohnräumen, Terrasse ab 14 m²: Basismiete 11,66 Euro, Zuschlag 7 plus 4 plus 4 gleich 15 Punkte, plus 1,75 Euro. Wurde die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet, gilt die Mietpreisbremse nicht (§ 556f BGB).13,41 Euro je m²1.273,95 Euro kalt im Monat
Reihenhaus mit 120 m², Baujahr 1978, nach 2008 Fenster erneuert und Dach gedämmt (Teilsanierung des Gebäudes): Basismiete 9,15 Euro, Zuschlag 4 plus 4 gleich 8 Punkte, plus 0,73 Euro9,88 Euro je m²1.185,60 Euro kalt im Monat

Eigene Berechnungen nach dem Mietspiegel. Ihre Wohnung kann je nach Ausstattung und Lage davon abweichen.

Mietrecht in Sindelfingen

Sindelfingen steht 2026 in der Mietpreisbegrenzungsverordnung (GBl. 2025 Nr. 144), der Kappungsgrenzenverordnung (GBl. 2025 Nr. 145) und der Kündigungssperrfristverordnung (GBl. 2025 Nr. 146) des Landes, alle drei gültig bis 31. Dezember 2026. Für die 75 m² Wohnung aus dem Rechenbeispiel mit 9,58 Euro Vergleichsmiete sind bei Neuvermietung deshalb höchstens 10,54 Euro je Quadratmeter oder 790,50 Euro im Monat zulässig, sofern keine Ausnahme greift. Laufende Mieten dürfen in drei Jahren um höchstens 15 statt 20 Prozent steigen, und nach Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum und Verkauf kann sich der Erwerber erst nach fünf statt drei Jahren auf Eigenbedarf berufen. In der Entwurfsliste der Gebietskulisse ab 2027 vom 22. September 2026 ist Sindelfingen enthalten, beschlossen sind die neuen Verordnungen noch nicht (Stand 20. Oktober 2026).

Quelle: Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2025 Nr. 144, 145 und 146 (Verordnungen vom 16.12.2025); Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Entwurf Gebietskulisse ab 2027; §§ 556d bis 556g, 558, 577a BGB, Stand Verordnungen gültig 01.01. bis 31.12.2026; Entwurf ab 2027 vom 22.09.2026, Abruf 20.10.2026

Was Vermieter beachten müssen

Böblingen und Sindelfingen haben einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel, die Fassung 2026 gilt vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028, und die Städte bieten dazu einen Onlinerechner an. Er deckt nicht preisgebundene Wohnungen und vermietete Häuser von 30 bis 140 m² ab und ist das übliche Mittel, eine Erhöhung zu begründen. Bei Neuvermietung gilt in Sindelfingen 2026 die Mietpreisbremse, also höchstens Vergleichsmiete plus 10 Prozent, soweit keine Ausnahme greift. Wir vermitteln auch Mietwohnungen und Häuser.

Was Mieter prüfen können

Ob eine verlangte Miete zulässig ist, können Sie mit dem Onlinerechner der beiden Städte nachrechnen. Fragen zur Anwendung des Mietspiegels beantwortet in Sindelfingen das Amt für Gebäudewirtschaft im Rathaus, eine Rechtsberatung bieten die Städte nicht an.

Fragen zur Miete in Sindelfingen

Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Sindelfingen?

Die Dokumentation zur Fortschreibung des Mietspiegels 2026 nennt als durchschnittliche Nettomiete, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, 10,94 Euro je Quadratmeter. Der Wert gilt für Böblingen und Sindelfingen gemeinsam. Für eine einzelne Wohnung zählt der Wert nach Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage aus dem Mietspiegel.

Welcher Mietspiegel gilt in Sindelfingen?

Der qualifizierte Mietspiegel 2026 für Böblingen und Sindelfingen, gültig vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028. Er gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 140 m². Die Städte bieten dazu einen Onlinerechner an.

Gilt in Sindelfingen die Mietpreisbremse?

Ja, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 nach der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes (GBl. 2025 Nr. 144). Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, soweit keine Ausnahme greift. Im Entwurf der Gebietskulisse ab 2027 ist Sindelfingen wieder enthalten, beschlossen ist er noch nicht.

Um wie viel darf ich die Miete in Sindelfingen erhöhen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel, und 2026 innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent (Kappungsgrenzenverordnung, GBl. 2025 Nr. 145). Zahlt ein Mieter für 65 m² seit über drei Jahren unverändert 560 Euro und liegt die Vergleichsmiete bei 703,30 Euro, sind höchstens 644 Euro möglich (560 Euro plus 15 Prozent). Erhöhungen nach Modernisierung fallen nicht unter die Kappungsgrenze.

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Andreas Holzwarth, Inhaber, Immobilienmakler bei H&W Immobilien-Service

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