Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten. Baden-Württemberg verlangt 5,0 % des Kaufpreises. Notar und Grundbuchamt berechnen ihre Gebühren aus einer gesetzlichen Tabelle: Für den Kaufvertrag fällt beim Notar die doppelte Gebühr an, dazu je eine halbe für Vollzug und Betreuung. Das Grundbuchamt nimmt eine halbe Gebühr für die Auflassungsvormerkung und eine volle für die Umschreibung des Eigentums.
Finanzieren Sie mit einem Kredit, bestellt die Bank eine Grundschuld. Dafür kommen beim Notar und beim Grundbuchamt je eine volle Gebühr aus dem Betrag der Grundschuld dazu. Die Maklerprovision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer seit Dezember 2020 in der Regel hälftig (§ 656c BGB).
Alle Gebühren mit Paragrafen und einem durchgerechneten Beispiel finden Sie im Ratgeber Notarkosten beim Hausverkauf und Hauskauf in Baden-Württemberg: wer zahlt was?.


